Transparenz ist uns wichtig.
Hinsichtlich der Honorargestaltung finden wir für jeden eine individuelle Lösung, denn situationsbezogen können wir unseren Klienten sowohl die Möglichkeit von Pauschalhonoraren, als auch von Stundenstätzen anbieten. Bei uns erhalten Sie kompetente Rechtsberatung zu fairen Preisen, denn als Basis unserer Honorare dienen der Rechtsanwaltstarif und die Allgemeinen Honorar-Kriterien.
Sind die erforderlichen Leistungen bereits im Vorfeld abschätzbar, vereinbaren wir gerne ein Pauschalhonorar. So können Sie bereits von Anfang an mit einem veranschlagten Preis kalkulieren.
Bei Gerichtsfällen jedoch sind notwendige Leistungen kaum absehbar. In diesen Fällen gelangt der Rechtsanwaltstarif zur Anwendung. Dieser regelt genau, welche Preise für welche Leistungen verrechnet werden können und unterliegt dem Rechtsanwaltstarifgesetz.
Die obsiegende Partei ist dabei der unterlegenen Partei Kostenersatz berechtigt. Im Rahmen einer laufenden Beratung vereinbaren wir üblicherweise einen Stundensatz. Mangels einer Stundensatzvereinbarung rechnen wir unsere Leistungen nach den Allgemeinen Honorarkriterien des österreichischen Rechtsanwaltskammertags oder – sofern anwendbar – nach dem Rechtsanwaltstarif ab. Zusätzlich zu den Anwaltskosten können auch die Gerichtskosten und die Gebühren anfallen, über die wir Sie selbstverständlich individuell informieren.
Art der Leistung, bzw. bei der Stundensatzberechnung auch deren Dauer, werden selbstverständlich detailliert und übersichtlich in den Honorarnoten aufgeschlüsselt.